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1230. April 15. Rom im Lateran.

17. Kal. Maij. p. a. 4.

Papst Gregor IX. schreibt dem Meister und den Prioren der Dominikaner, dass dieselben, wenn Personen, die in eines ihrer Klöster eintreten wollten, in canonem late sententie incidisse(nt), diese absolviren dürfen, so dass nur, wenn die Schwere des Excesses es besonders verlangt, die Entscheidung des päpstlichen Stuhles eingeholt zu werden braucht.

Orig. Staats-Archiv Dominik. zu Breslau 10. Potthast 8527.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.